Selbstständigkeit

Die ersten Schritte in die Selbstständigkeit als Therapeut:in

Veröffentlicht am 23/08/2021

Podologin Yvonne Wälty

Sie haben gerade Ihre Ausbildung als Therapeut:in abgeschlossen oder waren bereits im Angestelltenverhältnis tätig und möchten nun den Schritt in die Selbstständigkeit wagen? Herzlichen Glückwunsch dazu! Sie werden es sich denken können, es gibt einige rechtliche und administrative Hürden auf diesem Weg. Deshalb haben wir für Sie einen kleinen Ratgeber zusammengestellt, der sie bei den ersten Schritten in die Selbstständigkeit begleiten soll. Lesen Sie im Folgenden den ersten Teil unserer Serie “Neu als Therapeut:in unterwegs”.

Kantonale Berufsausübungsbewilligung als Basis für die Selbstständigkeit

Die selbstständige Berufsausübung als Therapeut:in ist in allen Kantonen bewilligungspflichtig. Da die Gesetzgebung im Bereich Gesundheit grundsätzlich Sache der Kantone ist, ist die jeweilige kantonale Gesundheitsdirektion auch für die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung zuständig.

Je nach Kanton können unterschiedliche Dokumente von Ihnen gefordert werden. Grundsätzlich gilt jedoch überall: Sie müssen ein unterschriebenes Gesuchsformular einreichen, einen aktuellen Lebenslauf, einen Strafregisterauszug, ein Betreibungsregisterauszug, eine Kopie ihres eidgenössischen Diploms beziehungsweise eine Kopie der Bestätigung der Anerkennung des ausländischen Diploms (ausgestellt von der Medizinalberufekommission MEBEKO, Bundesamt für Gesundheit), weiter müssen Angaben zu allfälligen psychischen und physischen Beeinträchtigungen gemacht werden. Die Naturärzte Vereinigung Schweiz hat eine hilfreiche, detaillierte Liste mit den kantonalen Anforderungen zu den verschiedenen Therapieformen zusammengestellt.

Anmeldung zur Selbstständigkeit

Für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit müssen Sie sich bei der Ausgleichskasse (Teil der AHV) anmelden. Damit verhindern Sie Nachzahlungen mit Verzugszinsen. Die AHV-Ausgleichskasse entscheidet, ob Ihre neu geplante Tätigkeit als selbstständig erwerbende Person anerkannt wird. Grundsätzlich wird eine Tätigkeit als selbstständig erwerbend eingestuft, wenn diese auf eigene Rechnung und eigenes Risiko mit eigener Infrastruktur (Büro, Arbeitsgeräte, Adresse etc.) für mehrere Auftraggeber:innen ausgeführt wird.

Für die Anmeldung wenden Sie sich an die kantonale Ausgleichskasse oder die Ausgleichskasse Ihres Berufs- oder Branchenverbandes. Die Ausgleichskassen für die einzelnen Kantone finden Sie hier.

Denken Sie daran: Selbst wenn Sie als selbstständig erwerbende Person immer noch im Rahmen der AHV und IV versichert sind und Erwerbsausfallentschädigung (Militärdienst, Mutterschaft) beantragen können, sind Sie mit dem Status der Selbstständigkeit bei anderen Versicherungen nicht mehr obligatorisch abgedeckt. Daher ist es ratsam, bereits zu Beginn der Selbstständigkeit eine Unfallversicherung und eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen.

Selbstständigkeit dank Krankenkassenanerkennung mittels Zahlstellenregisternummer (ZSR-Nr.)

Als Therapeut:in brauchen Sie eine ZSR-Nummer, die wie die Berufsausübungsbewilligung kantonal vergeben wird und Sie wiederum erst durch das Vorweisen der kantonalen Berufsausübungsbewilligung erhalten.

Die ZSR-Nummer ermöglicht es Ihnen, als Selbstständige:r, zu Lasten der Krankenversicherung tätig sein zu können. Die ZSR-Nummer ist zu unterscheiden von der K-Nummer, die benötigt wird, wenn in einem Angestelltenverhältnis Leistungen zu Lasten der Krankenversicherungen erbracht werden wollen. Auf Rechnungen gegenüber den Krankenversicherern ist die ZSR-Nummer Pflicht, da die Versicherer damit automatisiert prüfen können, welche Methoden bei welcher Therapeutin oder welchem Therapeuten zum Datum der Leistungserbringung anerkannt sind beziehungsweise waren.

Seriöser Auftritt und erfolgreiche Selbstständigkeit dank Zertifizierung

Es ist ratsam, sich als selbstständige:r Therapeut:in zertifizieren zu lassen. Der EMR, ErfahrungsMedizinischer Register, oder die ASCA, die Schweizerischen Stiftung für Komplementärmedizin, sind hier Ansprechpartner. Diese Institutionen setzen sich für die seriöse Ausbildung und Anerkennung von Therapeut:innen aus der Alternativ- und Komplementärmedizin ein.

So ist z.B. die ASCA gewissermassen Ihr seriöses und professionelles Aushängeschild. Ebenso stellt denn auch für viele Krankenkassen das ASCA-Zertifikat ein Gütesiegel dar, auf dessen Grundlage Leistungen zurückerstattet werden. Die ASCA kooperiert dabei mit zahlreichen Versicherungspartnern, die Sie hier aufgelistet finden.

Sobald Sie Ihre Ausbildung abgeschlossen haben, können Sie sich bereits um eine ZSR-Nummer bei einer Institution wie der ASCA bewerben. Dafür benötigen Sie Ihren Ausbildungsnachweis, der von der ASCA dann überprüft und anerkannt wird. Sind alle nötigen Elemente der Ausbildung abgeschlossen, werden Sie ASCA-Mitglied und erhalten Ihre ZSR-Nummer.

Welche weiteren Vorteile hat die ASCA-Zertifizierung? Die ASCA kooperiert mit der Praxisverwaltungslösung OneDoc. OneDoc bietet einen vernetzten Kalender, Patientendatenbank, Tarif 590 Rechnungen und Online-Terminvereinbarung. Für die Registrierung bei OneDoc werden dabei lediglich die myASCA Anmeldedaten benötigt. Mehr Infos finden Sie hier.

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