Rückforderungsbeleg

Wie kann ich auch im neuen Jahr den Rückforderungsbeleg korrekt erstellen? Über die neuen Abrechnungsstandards für Therapeut:innen

Veröffentlicht am 21/12/2021

Podologin Yvonne Wälty

Bereits seit 2017 sind die Komplementärtherapeutinnen- und therapeuten daran gewöhnt, dass mit dem Jahreswechsel auch Veränderungen bezüglich Tarif 590 anfallen. Bisher waren diese jedoch für die meisten Therapeutinnen und Therapeuten kaum wahrnehmbar sofern man nicht zu denjenigen zählte, deren Tarifcode angepasst wurde.

Dieses Mal gibt es aber einige grössere Veränderungen, die im Grunde genommen, das alltägliche Arbeiten mit dem Tarif 590 nicht direkt ändern, aber trotzdem verunsichern können. Erfahren Sie im Folgenden, welche neuen Rechnungsstandards ab dem Jahr 2022 gelten und was das für Ihre Arbeit bedeutet.

Neu: GLN auf dem Rückforderungsbeleg als Pflichtfeld

Ab dem 1. Januar 2022 muss, auf Beschluss der Krankenkassen hin, die GLN auf dem Rückforderungsbeleg zwingend angegeben werden.

„Was ist denn die GLN?”, wird sich so mancher Therapeut fragen und „Habe ich denn überhaupt eine GL-Nummer?”.

GLN steht für “Global Location Number” und wird zur Identifikation von Standort und Firmenadresse verwendet. Tatsächlich hat auch jeder und jede Komplementärtherapeut:in in der Schweiz automatisch eine GL-Nummer. Nach Zuteilung der ZSR-Nummer wird automatisch auch eine GLN erstellt.

Wenn Sie Ihre GL-Nummer nicht kennen, können Sie diese über die Website “Refdata” abfragen und dann auf Ihrem Rückforderungsbeleg eingeben.

Angepasstes Aussehen des Rückforderungsbelegs

Gleichzeitig mit der Abfrage der GLN, ändert sich auch leicht das Aussehen des PDF, da einige neue Felder hinzugefügt wurden, um sich den Rechnungen des Tarmeds anzupassen. Viele dieser neuen Felder bleiben für die Komplementärtherapeutinnen und -therapeuten bedeutungslos und müssen nicht ausgefüllt werden. Die Rubriken müssen aber zwingend erscheinen.

Ab Januar 2022 wird die Nutzung einer professionellen Software mit dem aktuellen Rechnungsstandard zur Rechnungsstellung vorausgesetzt, was bedeutet, dass die kostenlose PDF nicht länger verwendet werden kann.

Falls Sie bisher also die kostenlose PDF-Version verwendet haben und noch auf der Suche nach einer anerkannten Softwarelösung sind, laden wir Sie ein, sich für den kostenlosen Test der OneDoc-Software zu registrieren.

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